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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10601/03   

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https://dejure.org/2003,20073
OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10601/03 (https://dejure.org/2003,20073)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.05.2003 - 7 B 10601/03 (https://dejure.org/2003,20073)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03 (https://dejure.org/2003,20073)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10601/03
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - allerdings dem Gegenstand nach bezogen auf die von Cannabis für den Straßenverkehr ausgehenden Gefahren - (BVerfG, ZfS 2002, 454; NJW 2002, 2378) hat verdeutlicht, dass die Fahrerlaubnisentziehung als Eingriff in die Freiheitsrechte nach Art. 2 Abs. 1 GG dann rechtlichen Bedenken begegnet, wenn sie in keinem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß der Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs steht.

    Für den Senat stellt sich die Frage, ob seine genannte Rechtsprechung in Zukunft einer Fortführung bzw. Differenzierung aufgrund gewonnener neuerer Erkenntnisse über Drogenwirkung und Drogenverhalten bedarf (vgl. dazu auch BVerfG, NJW 2002, 2378, 2379 m.w.N.; vgl. auch Berghaus, Blutalkohol 2002, 321 f., Gutachterliche Äußerung zu den Fragen des Fragenkatalogs des BVerfG - 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 -, insbesondere dort zu Frage 4).

    Im vorliegenden Fall liegen auch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 20. Juni 2002, 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378, 2379) Anzeichen für eine fehlende Fahreignung während des Führens eines Kraftfahrzeugs in dem Sinne vor, dass die Wirkung der eingenommenen Betäubungsmittel etwa anhand der Beobachtungen von Polizeibeamten einer näheren Einschätzung unterzogen worden wäre.

  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 2 TG 3008/01

    Fahrerlaubnisentziehung nach einmaligem Drogenkonsum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10601/03
    Es liegt nahe, dass es sich bei solcher Art Einlassungen meist um bloße Schutzbehauptungen handeln wird (vgl. Hess.VGH, ZfS 2002, 599, 600).

    Einer erneuten Prüfung bedürftig kann in dieser Hinsicht sein, ob die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall zur Feststellung der Ungeeignetheit unmittelbar auf die "normative" Regelvermutung in der Anlage 4 zurückgreifen kann oder ob, wie die Gegenmeinung annimmt (vgl. Hess.VGH, ZfS 2002, 599; Bode, DAR 2002, 24 f.; ders. DAR 2003, 15 f.), es im Einzelfall einer Aufklärung anhand eines medizinisch und/oder medizinisch-psychologischen Gutachtens bedürfte, in dessen Rahmen der Gutachter zur Erleichterung der Argumentation und Herleitung auf die Regelbeispiele aufbauen darf.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97

    Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10601/03
    Es hat sich dabei auf die Rechtsprechung des Senats gestützt, dass bereits der Nachweis des einmaligen Konsums eines der in der Anlage 4 aufgeführten Rauschmittel (vgl. Nr. 9.1 der Anlage 4) - außer im Fall von Cannabis - für die Annahme des Eignungsausschlusses genüge (so Senat, Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00.OVG -, DAR 2001, 183).
  • BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund eines einmalig festgestellten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10601/03
    Für den Senat stellt sich die Frage, ob seine genannte Rechtsprechung in Zukunft einer Fortführung bzw. Differenzierung aufgrund gewonnener neuerer Erkenntnisse über Drogenwirkung und Drogenverhalten bedarf (vgl. dazu auch BVerfG, NJW 2002, 2378, 2379 m.w.N.; vgl. auch Berghaus, Blutalkohol 2002, 321 f., Gutachterliche Äußerung zu den Fragen des Fragenkatalogs des BVerfG - 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 -, insbesondere dort zu Frage 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10601/03
    Es hat sich dabei auf die Rechtsprechung des Senats gestützt, dass bereits der Nachweis des einmaligen Konsums eines der in der Anlage 4 aufgeführten Rauschmittel (vgl. Nr. 9.1 der Anlage 4) - außer im Fall von Cannabis - für die Annahme des Eignungsausschlusses genüge (so Senat, Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00.OVG -, DAR 2001, 183).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 10 B 10646/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum

    Tatsächlich hatte denn der 7. Senat bereits selbst in seinen späteren Entscheidungen klargestellt, dass es aus seiner Sicht einer erneuten Prüfung bedürfe, ob die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall zur Feststellung der Ungeeignetheit unmittelbar auf die "normative" Regelvermutung in der Anlage 4 FeV zurückgreifen könne oder ob im Einzelfall eine Aufklärung anhand eines entsprechenden Gutachtens erforderlich sei und lediglich im diesem Rahmen der Gutachter zur Erleichterung der Argumentation und Herleitung auf die Regelbeispiele aufbauen dürfe; hatte der Senat damit aber zu erkennen gegeben, dass er insoweit die Systematik der Vorbemerkung Nrn. 2 und 3 Anlage 4 FeV als noch nicht abschließend geklärt ansehe (vgl. dazu etwa dessen Beschluss vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2008 - 10 B 10646/08

    Nachweis des einmaligen Konsums einer sog. harten Droge (hier: Amphetamin) als

    Tatsächlich hatte denn der 7. Senat bereits selbst in seinen späteren Entscheidungen klargestellt, dass es aus seiner Sicht einer erneuten Prüfung bedürfe, ob die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall zur Feststellung der Ungeeignetheit unmittelbar auf die "normative" Regelvermutung in der Anlage 4 FeV zurückgreifen könne oder ob im Einzelfall eine Aufklärung anhand eines entsprechenden Gutachtens erforderlich sei und lediglich im diesem Rahmen der Gutachter zur Erleichterung der Argumentation und Herleitung auf die Regelbeispiele aufbauen dürfe; hatte der Senat damit aber zu erkennen gegeben, dass er insoweit die Systematik der Vorbemerkung Nrn. 2 und 3 Anlage 4 FeV als noch nicht abschließend geklärt ansehe (vgl. dazu etwa dessen Beschluss vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - 10 B 11122/06
    Der Beschluss entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 B 10085/06.OVG -) sowie des bis zum Jahresende 2005 für das Fahrerlaubnisrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts (vgl. hierzu insbesondere den Beschluss vom 2.1. November 2000, DAR 2001, S. 183, sowie den Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 7 A 10667/05.OVG -, mit dem der 7. Senat auch in Ansehung der Recht sprechung des Bundesverfassungsgerichts, namentlich des Beschlusses vom 20. Juni 2002, NJW 2002, S. 2378 f. - vgl. insoweit den Beschluss des 7. Senats vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG -, nach einer Sachverständigenanhörung seine bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten hat).
  • VG Neustadt, 30.05.2005 - 3 L 844/05
    In seinem Beschluss vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG - hat es zwar ausgeführt, dass in jüngerer Zeit in Rechtsprechung und Literatur mit beachtlichen Argumenten die Rechtsprechung des Senats angegriffen werde, so dass es erforderlich erscheinen könne, den aufgeworfenen Fragen in einem Hauptsacheverfahren erneut nachzugehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2005 - 7 B 10615/05
    Der Senat hat in diesem Zusammenhang in seinem Beschluss vom 16. Mai 2003 ? 7 B 10601/03.OVG ? ausgeführt:.
  • VG Neustadt, 03.01.2005 - 3 L 2790/04
    In seinem Beschluss vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG - hat es zwar ausgeführt, dass in jüngerer Zeit in Rechtsprechung und Literatur mit beachtlichen Argumenten die Rechtsprechung des Senats angegriffen werde, so dass es erforderlich erscheinen könne, den aufgeworfenen Fragen in einem Hauptsacheverfahren erneut nachzugehen.
  • VG Neustadt, 17.07.2003 - 3 L 1690/03
    In seinem Beschluss vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG - hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aber folgendes ausgeführt "Die oben genannte Rechtsprechung des Senats ist indessen in jüngerer Zeit in Rechtsprechung und Literatur mit beachtlichen Argumenten angegriffen worden, so dass es erforderlich erscheinen kann, den aufgeworfenen Fragen in einem Hauptsacheverfahren erneut nachzugehen.
  • VG Neustadt, 25.06.2003 - 3 L 1502/03
    In seinem Beschluss vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG - hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aber folgendes ausgeführt:.
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